So können Sie bei uns mit 0% MwSt bestellen (Nullsteuer für PV)
Grundsätzliches
Unser Online-Shop ist momentan nur für Privatkunden ausgelegt, die zur berechtigten Personengruppe gemäß
§12 Abs. 3 Nr. 1 UStG gehören.
Falls Sie nicht berechtigt sind, beliefern wir Sie natürlich auch gerne zum normalen Steuersatz von 19% .Wir bitten wir Sie dann allerdings, über unser Anfrageformular zu bestellen.
Vorgehensweise (Bestellprozess)
- Bestellen Sie ganz normal im Shop und bestätigen Sie beim Bezahlen, dass Sie die Anforderungen für den Nullsteuersatz erfüllen.
Berechtigter Personenkreis gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Um in den Genuss der Nullsteuer-Regelung zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie als Käufer betreiben die Anlage selbst.
- Rechnungs- und Lieferadresse sowie der Standort der Anlage sind in Deutschland.
- Die Gesamtleistung der PV-Anlage gem. Marktstammdatenregister wird unter 30kWp sein.
- Sie nutzen Komponenten privat.
- Die PV-Anlage wird auf oder in der Nähe einer Privatwohnung installiert (kein Wochenendhaus o.ä.).
- Sie
verkaufen
die Komponenten nicht gewerblich weiter .
Unten finden Sie die genaue Formulierung aus dem Gesetzestext.
Produkte die unter die Nullsteuer-Regel fallen
Momentan bieten wir hier im Shop nur Produkte an, die unter die entsprechende Regelung fallen.
Auszug aus dem $12 UStG (Umsatzsteuergesetz)
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Detailliertere Informationen zur Auslegung finden Sie hier in dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):